Kinderkarate
In unserem Dojo haben wir eine große Kindergruppe. Nicht zuletzt deshalb, sondern auch aus Überzeugung haben wir mit der Stadt Bonn eine Vereinbarung zum Kinderschutz in der Jugendarbeit gemäß § 72 a SGB VIII abgeschlossen.
Im Rahmen des Kindertrainings lernen die Kinder die Grundtechniken des Karate, die Verhaltensformen und Grundbegriffe.
Abweichend vom "normalen" Prüfungsprogramm werden bei Kindern je nach Leistungsstand auch sogenannte Zwischenprüfungen abgenommen. Diese Zwischenprüfungen orientieren sich an dem nächsten vollen Kyugrad und berechtigen zum Tragen eines Zwischengurtes, der keine reine Farbe aufweist (bspw. weiß/gelb oder grün/blau).