Corona-Training
Für Sportangebote/Veranstaltungen im Innenbereich gilt 3G.
Seit der ab 19.03.2022 geltenden Verordnung gilt Folgendes:
1. Allgemeine Regelungen
Grundsätzlich gelten die Regelungen der beigefügten Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregelung“ (Stand 04.03.2022) zur CoronaschutzVO.
2. Sportausübung
Für die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage gilt in Innenräumen die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Die 3G-Regelung gilt auch für Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum und in Sporteinrichtungen, sowohl in Innenräumen als auch im Freien.
3. Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren gelten als immunisiert.
Alle Veranstalter/Vereine sind für die Einhaltung der Regeln und für entsprechende Kontrollen verantwortlich. Vor Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes sind daher die Nachweise einer Immunisierung/Testung zu kontrollieren. Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben Veranstalter/Vereine in Einladungen und durch Aushänge auf die Regeln hinzuweisen und stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.
Wir werben für Euer Verständnis und bitten anzuerkennen, dass wir uns bemühen, das Training weiterzuführen und nicht einfach ausfallen zu lassen, wie es viele andere Vereine tun.